Juristische und formale Freiheit
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- Kategorie: Geschichte der Frauen
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Der vollständige Menschenrechts-Schutz für Frauen in der Schweiz wurde mit der Unterzeichnung des Fakultativprotokolls als Zusatz zur Frauenkonvention im Februar 2007 juristisch und formal anerkannt. Durch die Unterzeichnung des Fakultativprotokolles durch den Schweizerischen Bundesrat wurde die Wiederinstandstellung aller Menschenrechte sowie des Individualbeschwerde-Rechtes für Frauen, welche während über 2'000 Jahren vollumfänglich verweigert wurden, eingeleitet.
Seit Feb. 07 dürfen Frauen in der Schweiz gemäss geltenden Gesetzen in keiner Form mehr diskriminiert werden, denn sie gelten als anerkannte, vollwertige Menschinnen mit all den ihnen zustehenden Bürgerinnen- und Menschen-Rechten.
Dies bedeutet juristische und formale Freiheit für Frauen in der Schweiz.
Das Verdikt: "Das Weib sei dem Manne Untertan" ist Geschichte. Damit sind auch Männer endlich wieder frei geworden; sie müssen Frauen nicht mehr als ihre Sklavinnen betrachten oder behandeln, sondern dürfen diese wieder mit Respekt und Würde behandeln.
pml
Stellungnahme des Frauenrates für Aussenpolitik zum Fakultativprotokoll der Frauenkonvention

